FCI-anerkannte Zucht oder Dissidenzzucht - Nur eine Gewissensfrage ?

Der Verein Toller Schweiz (VTS) verpflichtet sich freiwillig zur Einhaltung der einschlägigen Weisungen des FCI und dessen Unterorganisation Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG betreffend Zucht von Rassehunden.

Primäres Ziel des VTS ist, die Rasse Nova Scotia Duck Tolling Retriever zu schützen und deren gesunden Fortbestand in der Schweiz zu unterstützen und zu fördern.

Leider sind mittlerweile viele Rassen von Dissidenzzucht betroffen, so auch der Nova Scotia Duck Tolling Retriever.

Was ist der Unterschied ?

FCI - Fédération Cynologique Internationale - anerkannte Zuchten 

  • Die FCI ist weltweit der grösste kynologische Dachverband, dem 94 Länder angehören.

  • Anerkannte Verbände des FCI sind die Partnerorganisationen UK Kennel Club, American Kennel Club und Canadian Kennel Club, welche definieren was eine Rasse ist.

  • Er anerkennt 367 verschiedene Hunderassen. Diese sind dazu berechtigt, sowohl das CACIB (Certificat d’Aptitude au Championnat International de la FCI) als auch einen FCI-Titel zu erlangen.

  • Ziel des FCI ist, Rassehundezucht und die Kynologie (Lehre von Rassen und Zucht) zu schützen und zu unterstützen. Der FCI legt verbindliche Zucht- und Rassestandards fest.

  • Die Hunderassen sind in 10 Gruppen (Nomenklatur der Hunderassen) und innerhalb der Gruppe in Sektionen eingeteilt.

  • Der Toller gehört zur Gruppe 8Apportierhunde–Stöberhunde-Wasserhunde / Sektion 1Apportierhunde.

  • Für die einzelnen Rassen gibt es Hunderasseclubs, welche in der Schweiz dem SKG untergeordnet sind. Diese  verfügen über Zuchtreglemente und beinhalten tierschutzrelevante Vorschriften (z.B. das Mindest- und Höchstalter der Zuchthündin, die Anzahl Würfe pro Hündin oder das Abgabealter der Welpen).

  • Die anerkannten Zuchtstätten werden von offizieller Stelle zu den Aufzuchtbedingungen kontrolliert.

Dissidenzzuchten 

  • Dissidenzzuchten sind Zuchtstätten, in denen mit Hunden gezüchtet wird, welche die Anforderungen des offiziell zuständigen Rasseclubs (bei den Tollern der RCS - Retriever Club Schweiz), sowie der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG, nicht mit offiziellen Papieren nachweisbar erfüllen.

  • Elterntiere können aus einer nicht anerkannten Zucht stammen.

  • Elterntiere können aus einer anerkannten Zucht stammen, verfügen aber nicht über die Zuchtzulassung (Formwertbeurteilung und Kör-Verhaltensbeurteilung, nicht bestanden oder gar nie absolviert).

  • Möglicherweise erfüllen Elterntiere die gesundheitlichen Anforderungen für eine Zuchtzulassung nicht. Sie wurden dem Rassenclub nicht vorgestellt und haben keine Ankörung durchlaufen.

  • Ungewiss ist, ob die genetische Überprüfung und das Zusammenpassen der  Herkunftslinien von Rüde und Hündin durchgeführt wurde.

  • Tierschutzrelevante Vorschriften, Aufzuchtbedingungen (siehe oben) werden nicht offiziell kontrolliert.

  • Täuschung der Welpen Käufer durch oft ungerechtfertigt hohe Verkaufspreise und der eigenhändigen Ausstellung von Abstammungspapieren, welche die Reinrassigkeit der Welpen belegen soll, ist möglich.

  • Welpen werden möglicherweise unkontrolliert in der Schweiz geboren und mit ausländischen Abstammungsurkunden abgegeben.

  • Welpen aus Dissidenzzuchten können nicht ins Schweizerische Hundestammbuch SHSB der SKG eingetragen werden. Somit können sie keine FCI-anerkannten Ausstellungen besuchen, nicht an FCI-anerkannten Körungen teilnehmen und werden nie zu einer FCI-anerkannten Zucht zugelassen. Im Hundesport gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für einen Mischling.

Was empfehlen wir ?

Der Verein Toller Schweiz empfiehlt den Kauf eines Welpen aus einer Dissidenzzucht nicht und nimmt keine Hundehalter von Tollern aus Dissidenzzuchten als Mitglieder auf !

  • Da die Hunde aus nicht vom FCI oder dessen Partnerorganisationen anerkannten Zuchten stammen, gibt es folgerichtig auch keine FCI-anerkannten Papiere für ihre Abstammung, die ihre Herkunft und  Rassezugehörigkeit belegen.

  • Diese Papiere sind aber zwingende Voraussetzung für einen Eintrag ins Schweizerische Hundestammbuch des SKG.

  • Für schweizerische FCI-anerkannte Zuchten besteht eine Eintragungspflicht ins Hundestammbuch des SKG unter Beilage des Original-Pedigree. 

  • Alle Hunde, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und deren Herkunft nicht mit FCI-anerkannten Papieren belegt werden kann, sind demnach (entgegen möglicher Behauptungen der betreffenden Dissidenzzuchten) nicht als Rassehunde zu betrachten, sondern als Mischlinge.

  • Diesen Hunden steht nur die Möglichkeit zur Teilnahme an FCI-anerkannten Veranstaltungen offen, welche für Mischlinge zugelassen sind.

  • Eine seriöse Zucht informiert künftige Welpenbesitzer und Welpenbesitzerinnen offen und transparent über diese Tatsachen.

Worauf sollten Sie beim Welpenkauf achten ?

  • Vergewissern Sie sich, dass die ausgesuchte Zuchtstätte auf der Züchterliste des RCS / VTS aufgeführt ist und deren Hunde zur Zucht zugelassen sind.

  • Achten Sie beim Welpenkauf auf die Papiere. Wenn ihr Welpe aus einer anerkannten Zuchtstätte kommt, dann hat er auf seinem Stammbaum das untenstehende FCI-Zeichen. Wichtig: Beide Elternteile müssen FCI anerkannt sein !