Die Generalversammlung - Das oberste Organ unseres Vereins
Die Generalversammlung bildet das oberste Organ von Toller Schweiz. Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit aller Organe des Vereins. Sie wählt den Vorstand, und die Revisionsstelle und entscheidet in allen Angelegen-heiten des Vereins endgültig.
Insbesondere obliegen der Generalversammlung gemäss Statuten folgende Aufgaben und Handlungs-kompetenzen (nicht abschliessende Aufzählung):
- Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung sowie der Jahresberichte des vergangenen Jahres
- Abnahme der Jahresrechnung des vergangenen Jahres, Kenntnisnahme des Berichtes der Rechnungsrevisoren sowie die Entlastung des Vorstandes für das vergangene Vereinsjahr
- Genehmigung des Tätigkeitsprogramms für das laufende Vereinsjahr
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages für das kommende Vereinsjahr, Genehmigung des Budgets und die Festsetzung der Ausgabenkompetenz des Vorstandes für das laufende Jahr
- Erstellen, Anpassen und Inkraftsetzen von Reglementen
- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
Es findet einmal jährlich eine Generalversammlung statt. Die Einberufung ist Aufgabe des Vorstandes und erfolgt durch Publikation der Einladung an die Mitglieder mindestens 1 Monat vor der Versamm-lung und unter Bekanntgabe der Traktanden auf der Webseite des Vereins und im Newsletter. Über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann diskutiert, aber nicht Beschluss gefasst werden